DON´T TRY THIS

Eine Düsseldorfer Anwältin zahlt ein Knöllchen nicht. Sie hält ein Durchfahrtsverbot für „Schikane“, weil sie als Anwohnerin einen Umweg machen muss, berichtet der Express.

Ich empfehle dieses Verhalten nicht als Vorbild. Wer mit Verkehrsschildern nicht einverstanden ist, muss dagegen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Das wissen in der Regel auch Bußgeldrichter.