KLEINE FEHLER

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht auf seiner Homepage Hinweise zum „Privaten Kopieren von Musikdateien etc“.

Die dortigen Ausführungen geben ziemlich genau die Rechtsauffassung der Tonträger- und Filmindustrie wieder, in einigen Teilen also nicht die tatsächliche Rechtslage. Fabian Keil hat die Behörde auf zweifelhafte Punkte hingewiesen. Doch die Behörde, die ihre Informationen ohnehin nur vom Bundeskriminalamt bezogen haben will, sieht keinen Änderungsbedarf.

Nicht mal bei den Deppenapostrophen.

(Danke an Florian Haas für den Link)