Ich war schon auf eine Abfuhr gefasst. Und zwar eine eiskalte. Drei Tage vor dem Termin Verlegung in einer Bußgeldsache beantragen, noch dazu wegen einer an sich vermeidbaren Überschneidung. Wo kommen wir denn hin, wenn wir auf schusselige Mandanten Rücksicht nehmen?
Das Telefonat mit dem Richter am Amtsgericht Düsseldorf verlief anders als befürchtet. Zunächst mal rief er mich prompt zurück, nachdem ich ihm mein Anliegen auf den Anrufbeantworter gesabbelt hatte. Dann war er auch noch ohne lange Diskussionen bereit, den Termin auf Oktober zu verlegen.
Und das, obwohl er die Sache doch so einfach vom Tisch hätte haben können: Terminsverlegung ablehnen, Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens bestätigen.