SPONTAN GEÄUSSERT

Herr S. verließ ein Lokal, das die Polizei in wenigen Minuten durchsuchen wollte. Der Einfachheit halber wurde er gleich mal festgenommen. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten geringe Mengen Kokain.

Auf dem Kriminalkommissariat soll Herr S. über seine Rechte belehrt worden sein. Er erklärte, nichts sagen zu wollen. Dennoch soll er dann später einem Polizeibeamten „beiläufig“ gestanden haben, dass er jeden Tag in dem Lokal Drogen kaufe. Schon seit vier Monaten, bisher also rund 120 Mal.

Als die Beamten das vermeintliche Geständnis protokollieren wollten, berief sich Herr S. erneut auf sein Aussageverweigerungsrecht. Er durfte darauf nach Hause gehen. Wenige Tage später ging er noch mal zu den Beamten und wies darauf hin, dass er an dem Abend unter Drogen stand und nicht wusste, was er sagt.

Tja, jetzt streiten wir demnächst vor Gericht, ob Herr S. anhand von Aussagen der Polizisten verurteilt werden kann. Für mich spricht einiges für ein Verwertungsverbot. Zumal die Beamten auch nicht dokumentiert haben, wieso es zu der späteren „Spontanäußerung“ gekommen ist. Zum Beispiel könnte Herr S. ja darüber im Unklaren gelassen worden sein, ob er dabehalten wird…

Selbst wenn man eine Zeugenaussage über eine (angebliche) Spontanäußerung zulässt, stellt sich die Frage, wie Herrn S. widerlegt werden soll, dass er tatsächlich nicht unter Drogen stand und gar nicht vernehmungsfähig war.

Ich bin gespannt.