Ich hatte ja schon einmal darüber berichtet: Ein Sozialamt will das monatliche Blindengeld eines Mandanten auf die Sozialhilfe anrechnen. Oder, noch geschickter, angespartes Blindengeld als sozialhilferechtlich relevantes Vermögen werten.
Mittlerweile habe ich es auch schriftlich vom Träger des Blindengeldes:
Das Blindengeld wird zur Abdeckung der blindheitsbedingten Mehraufwendungen gewährt. Es ist eine zweckbestimmte Leistung, die bei der Ermittlung von Einkünften nicht berücksichtigt werden darf.