Das Amtsgericht Darmstadt hält es für rechtswidrig, dass T-Online die IP-Adressen von Nutzern speichert, die eine Flatrate haben. Über das Urteil und die Hintergründe berichtet Spiegel online.
(Danke an Florian Wilkens für den Hinweis)
Das Amtsgericht Darmstadt hält es für rechtswidrig, dass T-Online die IP-Adressen von Nutzern speichert, die eine Flatrate haben. Über das Urteil und die Hintergründe berichtet Spiegel online.
(Danke an Florian Wilkens für den Hinweis)