SCHÜLER KLAUEN KLAUSUREN

In Nordrhein-Westfalen hat jemand – angeblich ein Schüler – die landesweite Matheklausur ins Internet gestellt – einen Tag vor der Prüfung. Das berichten die Yahoo Nachrichten. In diesem Jahr sollen Schüler erstmals massiv versucht haben, an die zentral ausgearbeiteten Prüfungsaufgaben zu kommen.

Im Artikel wird behauptet, die Schüler machten sich strafbar.

Wirklich?

Wer jünger als 14 ist, kann überhaupt nicht bestraft werden. Er ist nicht strafmündig (§ 19 Strafgesetzbuch).

Fängt ein strafmündiger Schüler die per Post versandten Klausuren ab, verletzt er das Briefgeheimnis (§ 202 Strafgesetzbuch) und macht sich strafbar.

Bei den E-Mails ist das nicht so klar. E-Mails sind keine verschlossenen Schriftstücke. Sie fallen nicht unter das Briefgeheimnis. Ein „Ausspähen von Daten“ (§ 202a Strafgesetzbuch) kommt nur in Betracht, wenn die Mails verschlüsselt oder zumindest durch Passwort geschützt sind. Handelt es sich um unverschlüsselte Mails, ist das Mitlesen nicht strafbar.

Gefakte Anforderungsmails, über die ebenfalls berichtet wird, sind eine Form des Phishing. Entgegen dem zitierten Regierungsschuldirektor kann ich so ohne weiteres nicht erkennen, woraus sich eine Strafbarkeit ergeben soll. Eine Urkundenfälschung scheidet aus, weil Mails keine Urkunden sind. Betrug kommt nicht in Betracht, weil es dem „Täter“ nicht um einen Vermögensvorteil geht.

Phishing als solches ist straflos. Es gibt lediglich Pläne, dies zu ändern.

Die Veröffentlichung der Klausur kann aber als Urheberrechtsverletzung strafbar sein (§ 106 des „Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“).

DIESE GIER

Ohne 200 Gramm Jumbo-Erdnüsse von Ültje als Dessert hätte ich besser geschlafen. Aber immerhin waren die Nüsse deutlich besser als die DVD (Hellraiser 6 – Hellseeker).

EGMR: FUNDSTELLEN

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden von Amts wegen nur auf Englisch und Französisch veröffentlicht. Vielleicht ein Grund, warum die Urteile dieses wichtigen Gerichts in Deutschland relativ wenig Beachtung finden.

Diese Seite fasst jetzt die wichtigsten Fundstellen deutscher Übersetzungen zusammen. So ist es viel leichter, an den Text einer Entscheidung zu kommen.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

BLOG ADDICT

Lifecycle of Bloggers:

#5. You faux “retire” from blogging. Having temporarily exhausted the emotional reservoir from which your personal blog has released, you post about retiring. Or a vacation. Or a hiatus. Or a sabbattacal. You say this will be permanent. Or last a month.

#6. You cave back into blogging in less than 72 hours. You candy pants blogging crack addict.

Auch die anderen Punkte enthalten einige Wahrheit :-)

(Link gefunden bei Anke Gröner)

SPIELZEUG

Auf diesem Weg herzlichen Dank an den anonymen Zusender eines ledernen, mit hübschen Nieten besetzten Sexspielzeugs zum Umschnallen. Ein tolles Teil, auch wenn wir uneins sind, ob es jetzt für Männer oder Frauen ist.

(Nein, kein Foto.)

AUSWEICHMANÖVER

Schnell folgenden Satz diktiert:

„Mit dem Vorschlag ist kein sachliches oder rechtliches Anerkenntnis verbunden.“

Länger gegrübelt, ob man ein Recht überhaupt anerkennen kann. Entweder hat man Recht. Oder nicht. Das ist doch eine objektive Angelegenheit. Ein „falsches“ Anerkenntnis würde also bedeuten, dass man Unrecht anerkennt. Ob das Unrecht damit zum Recht wird?

Den Satz wie folgt geändert:

„Mit dem Vorschlag ist kein Anerkenntnis verbunden.“

SCHWACHES BILD

Sind die Berliner Journalisten eigentlich alle Kuscher?

Zum zweiten Mal nach der Wahl in NRW steht der Kanzler vor ihnen, gibt eine Erklärung ab, die tausend wichtige Fragen provoziert. Aber die Damen und Herren Medienvertreter schweigen. Sie lassen Schröder, wie wahrscheinlich vorher vom Presseamt strikt „angeordnet“, einfach so abtreten.

Warum rufen Sie dem Kanzler nicht wenigstens ein paar Fragen zu? Damit er als das dasteht, was er derzeit ist: ein medialer Feigling. Sie könnten es ja auch ironisch verpacken, zum Beispiel mit dem Hinweis, dass vor ihm nicht nur Mikrofonständer stehen.

Aber so war das ein schwaches Bild. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

UM DIE ECKE GEFRAGT

Unser Callcenter (ab 16.30 Uhr) ruft mich auf dem Handy an.

„Ich habe Frau R. sei in der Leitung. Sie ist 75 Meter vom Büro entfernt. Ob sie noch dringend was abgeben kann, für Ihre Kollegin?“

„Klar, sie kann jederzeit was abgeben. Ich bin noch bis 20 Uhr im Büro. Aber sagen Sie ihr gleich, dass meine Kollegin nicht mehr da ist.“

Frau R. hat – natürlich – nicht geklingelt. Sie wollte offensichtlich doch nur ein bisschen plaudern…

PREISERHÖHUNG

Passend zur Diskussion um Bankdienstleistungen und Gebühren öffnete ich gestern Abend ein Schreiben meines Geldhauses. Die Überschrift versprach „zusätzliche Leistungen bei Ihrem privaten Konto“. Toll, es folgten so dramatische Veränderungen wie kostenloser Monatsauszug (sowieso Pflicht, wie wir mittlerweile wissen), Karten- und Dokumentenservice, Echtzeit-Kontostand-Abfrage und „modernstes Online-Banking“.

Ach so, erst im vorletzten Satz und reichlich beiläufig rückt die Bank mit der Sprache raus: „Auf Grund dieser umfassenden Kontoleistungen beträgt ab dem 1. Juli 2005 der monatliche Grundpreis Ihres Kontos 4,49 Euro – fünfzig Cent mehr als bisher.“

Eine Preiserhöhung, verpackt in drei Lagen Watte. Besonders schlau finde ich das Rumgedruckse nicht – aber die Marketingabteilung wird es besser wissen.

ALBERNHEITEN

“Bereits aus zeitlichen Gründen bitten wir Sie, uns mit den von Ihnen im Internet veranstalteten Albernheiten zu verschonen.” Mit diesen gewählten Worten reagiert die Rechtsschutzversicherung Concordia auf kritische Berichterstattung im RSV-Blog.

Ich wette, dass dafür noch jemand was auf den Deckel kriegt.