Diese beiden Akten gehören nach meiner Meinung zusammen. Es handelt sich in beiden Akten um die Sache .. Js 2405/04 (nicht, wie in unseren letzten Schreiben … / 05). Bitte die Akten zu einer Akte zusammenführen.
Wieder ein Mandat erledigt :-)
Diese beiden Akten gehören nach meiner Meinung zusammen. Es handelt sich in beiden Akten um die Sache .. Js 2405/04 (nicht, wie in unseren letzten Schreiben … / 05). Bitte die Akten zu einer Akte zusammenführen.
Wieder ein Mandat erledigt :-)
Aus einer Strafanzeige:
„Bei dem Verdächtigen wurde ein Multifunktionswerkzeug der Firma Leatherman aufgefunden. Nach kriminalpolizeilicher Erfahrung ist dieses ,Tool‘ bei Eigentumsdelikten sehr beliebt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Einlassung des Beschuldigten, er habe nur noch ein Bier trinken gehen wollen, eine Schutzbehauptung darstellt.“
Da allerdings keine weiteren „Indizien“ vorlagen, hat ein kluger Staatsanwalt den angeblichen Einbruchsversuch dann doch nicht angeklagt.
Die Begrenzung auf zwei Fachanwaltstitel geht in Ordnung. Der Bundesgerichtshof wies laut beck aktuell die Klage eines Rechtsanwaltes ab, der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Strafrecht sein wollte.
Das erinnert mich daran, dass ich noch auf einem bestandenen Fachlehrgang Arbeitsrecht sitze. Vielleicht sollte ich doch mal meine Fälle auflisten und den Antrag einreichen. Andererseits könnte das ja wiederum dem Image des fokussierten Starrafverteidigers (uupsie) schaden …
Jedes Mal, wenn ich im Browser die Zahlung einer Rechnung meiner Zahnärztin ausführe, denke ich für etwa eine Sekunde, ich hätte die Revolution verpasst. Denn nach dem automatischen Eintrag des Bankinstituts steht da immer, dass mein Geld an die APO-Bank gegangen sei.
Ich habe das Impressum um folgende Sätze ergänzt:
Ich freue mich über Hinweise und Linktipps! Leider habe ich nicht immer Zeit, das eingesandte Material vollständig zu sichten. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Auch an dieser Stelle Riesendank an alle, die mir ihre Fundstücke zusenden. Wenn manches und mitunter auch vieles unbeachtet bleibt, ist das kein böser Wille. Und erst recht kein Qualitätsurteil.
Zur Abmahnung wegen der Verwendung eines Markennamens als Nick in einem Internetforum gibt es jetzt eine Antwort. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hat für den Betroffenen alle Ansprüche zurückgewiesen und eine ordentliche Gegenrechnung aufgemacht. Mit der Anwaltskammer droht er auch. Das Anwaltsschreiben ist hier veröffentlicht.
Ein kurzes Update zum Sexspielzeug.
Heute meldete sich ein Herr aus Norddeutschland. Ob die Sendung angekommen sei. Und ob es uns was ausmachen würde, das Teil unfrei wieder zurück zu schicken.
Nein, kein Problem.
Wieso er den Strapon (danke Wikipedia) überhaupt an uns gesandt hat, das hat meine Sekretärin trotz mehrfacher Nachfrage nicht herausbekommen.
Das Handelsblatt beschäftigt sich heute mit Albernheiten im Internet.
Einer Anruferin den Tipp gegeben, dass ich ihre Faxe besser lesen kann, wenn sie das Papier richtig herum ins Gerät einlegt.
Im Büro dann den Vorwurf zurückgenommen, dass schon wieder jemand nicht kontrolliert hat, ob im Auswurfschacht vielleicht mehrere Faxe liegen.
Herr S. hatte den Leergutbon nicht an der Kasse vorgelegt. Das merkte er aber erst zu Hause. Hey, kein Problem. Er geht ja nächsten Samstag wieder in den Supermarkt. Den alten Bon fasste die Kassiererin allerdings nur mit spitzen Fingern an. „Den nehmen wir nicht mehr.“
Die Gründe erfuhr Herr S. vom Marktleiter. „Leergutbons sind nur am Ausgabetag gültig. Wegen Missbrauchs- und Fälschungsgefahr.“ Nein, erklärte der Filialleiter, damit wolle er nicht behaupten, dass Herr S. ihm einen gefälschten Bon vorlege. Der sei echt, das sehe er schon selbst. „Aber was soll ich machen? Ich habe meine Vorschriften.“
Freundlicherweise gab er Herrn S. die Rufnummer des Justiziars der Ladenkette. Herr S. ließ lieber mich anrufen. Der Firmenanwalt gab sich sanft. „Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut.“
Herr S. kriegt also sein Geld. Und zwei Einkaufsgutscheine über 20 Euro. Einen davon wird Herr S. allerdings an mich weitergeben. Irgendwie muss das Problem mit den Anwaltskosten ja auch gelöst werden.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Der Prozess um die Frage, ob der Internetaktivist Alvar Freude Volksverhetzung betrieben hat, geht am Mittwoch in die zweite Runde. Dann wird vor dem Landgericht Freudes Berufung gegen die Strafe verhandelt, zu der ihn das Amtsgericht Stuttgart verurteilt hat. Freude hatte im Rahmen einer Protestaktion bzw. Satire gegen Internetzensur auch mit Links auf rechtsradikale Seiten gearbeitet.
Mehr bei intern.de.
Kann ein Forenbetreiber abgemahnt werden, wenn einer der Besucher eine
geschützte Marke als Nicknamen benutzt? Eine Anwaltskanzlei versucht es
jedenfalls. Bericht und Abmahnung sind hier zu finden. heise online berichtet auch.
1. Eine Abmahnung des Forenbetreibers setzt dabei zunächst voraus, das der Forenbetreiber für die Benutzung der geschützten Marke als Nickname durch einen Forenbesucher (also einen Dritten, mit dem der Forenbetreiber nichts zu tun hat) überhaupt verantwortlich ist.
Das Problem: Der Forenbetreiber verwendet die Marke gar nicht selbst. Das ist der alte Irrtum, dass alles was auf einer Webseite steht, auch deren Betreiber zuzurechnen ist. Tatsächlich stellt der Forenbetreiber nur den „organisatorischen“ Rahmen für die Nutzung seines Forums durch die Forenbesucher bereit, genauso wie eBay nur den organisatorischen Rahmen für die Durchführung von Online-Auktionen der eBay-Nutzer bereitstellt.
Es gibt einen Ort weniger, an dem man definitiv unerreichbar ist. Jason Calacanis belegt dies mit einem Video, das er auf dem Flug von Seattle nach Kopenhagen aufgenommen; er hat es noch in der Luft in sein Blog gestellt.
Ach ja, außerdem hat der Beitrag Zeug als Lernmaterial: die zehn tödlichen Fehler des Videobloggen.
Ich war heute im Möbelhaus. So ein Laden, wo man oben seinen Wunsch auf einen Zettel schreibt und ihn sich im Untergeschoss auf einen Trolley lädt. „Mally“ aus Regal 25. „Stylo“ aus Regal 19. „Regina“ aus Regal 20. Und „Loom“ aus Regal 10.
Keine Ahnung, was mich bewogen hat, die gefühlten 150 Kilo Möbel kurz in einer unbelebten Ecke zu parken. Um ein wenig bei den Lampen zu schauen. Und beim Geschirr.
Jedenfalls kam ich gerade noch rechtzeitig, um zu sehen, wie ein grinsender Blockwart Mitarbeiter das letzte Teil, nämlich Regina, wieder in Regal 20 verstaute. „Können Sie bei uns nicht so einfach stehen lassen, die Sachen. Nicht mal eiiiiiiiiine Minute.“
Nach einem kurzen Wortwechsel sah alles ganz anders aus. Er nahm meinen Zettel und wuchtete Mally, Stylo, Regina und Loom wieder auf die Karre. Dann hat er mir die Sachen sogar bis an die Kasse gefahren und „Einen schönen Tag noch“ gewünscht.
(Den genauen Wortlaut meiner Äußerungen finden Sie im FSK-18-Bereich.)
Ab heute wird mit deutschen Blogs Geld verdient. Oder es zumindest ernsthaft versucht. Focus enthüllt die Hintergründe um das plötzliche „Verschwinden“ von Spreeblick und zahlreichen anderen Weblogs:
Johnny Haeusler und andere Erleuchtete zum Beispiel haben am Wochenende den Spreeblick Verlag gestartet, der deutsche Weblogs erstmals im großen Stil vermarkten soll. „Wir versuchen, brillante Autoren zu finden und sie mit der Werbeindustrie zusammenzubringen“, sagt Haeusler. Die soll die Kleinstmedien mit passenden Anzeigen finanzieren. Zuerst an den Start gehen kommerzielle Spreeblick-Blogs zu Computerspielen, Medien, Musik und Politik.
Wäre schön, wenn es klappt.