Eine Berliner Strafverteidigerin muss ihrem Mandanten 7.000,00 € Schmerzensgeld zahlen. Der Mann war in Untersuchungs- bzw. Vorführhaft gewandert, weil er wegen eines Auslandsaufenthalts eine Hauptverhandlung versäumte. Das Kammergericht sah es als erwiesen an, dass die Anwältin ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Sie hatte es unter anderem versäumt, einen Terminsverlegungsantrag zu stellen. Außerdem habe sie ihren Auftraggeber nicht über die Konsequenzen aufgeklärt, die ihm drohten.