NASSE FÜSSE

Wer nach einem Stadtspaziergang bei leichtem Regen nasse Füsse hat, kann den Kaufpreis für seine neuen Lederschuhe zurückverlangen. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass eindringendes Wasser unter diesen Umständen bei Schuhen einen Mangel darstellt.

Der Verkäufer muss jetzt den Kaufpreis von 70,00 € erstatten. Das Geschäft hatte sich auf den Standpunkt gestellt, trockene Füße könne man nur bei Gore-tex-Material oder nach sorgfältiger Imprägnierung erwarten. Dem war jedoch ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger nicht gefolgt. Er hatte Verarbeitungsmängel an den Nähten der Schuhe festgestellt.

(Urteil vom 22. Juni 2005, Aktenzeichen 31 C 7545/04; PDF-Download)