Sozialhilfeempfänger waren bisher beliebte Mieter. Denn das Amt zahlte die Miete direkt aufs Vermieterkonto. Das hat sich geändert, und zwar mit Hartz IV. Sämtliche Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten die Miete seit Jahresanfang ausgezahlt, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe 21. Juni).
Eine direkte Zahlung an den Vermieter sei nur noch zulässig, wenn der Leistungsempfänger zustimme. Da eine beträchtliche Zahl Leistungsempfänger aber nicht daran denkt und das Geld auch nicht für die Miete ausgibt, soll die Zahl der Räumungsprozesse schon jetzt um bis zu 25 % gestiegen sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium wird mit dem Hinweis zitiert: „Durch Hartz IV sollen die Leute ja wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.“ Dazu gehöre nun mal, auch zu lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen.