BARKAUTION

Ein Mandant fragt, ob er rechtlich etwas dagegen machen kann, dass ein Autohaus für die zweitätige Probefahrt mit einem Cabrio die Vollkasko-Selbstbeteiligung von 1000 Euro als Kaution hinterlegt haben will – in bar.

Tja, das ist der Preis der Vetragsfreiheit. Allerdings stellt sich die Frage, was die mit Kunden machen, die dort nicht bereits zwei Neuwagen gekauft (und bezahlt) haben.

Fingerabdrücke nehmen?