Das Arbeitsgericht Offenbach am Main bringt auf seinen Mitteilungen zur Streitwertfestsetzung folgenden Hinweis an:
Der oben aufgeführte Betrag dient der Berechnung der Anwaltsgebühren und entspricht nicht dem zu zahlenden Betrag.
Sehr löblich, Schreiben ohne diese Info sind nämlich grundsätzlich geeignet, die Gesundheit von Rechtsuchenden zu schädigen.