EBAY-URTEIL

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Anspruch auf Löschung von negativen ebay-Bewertungen bestätigt, sofern diese Bewertungen grob unsachlich sind. Damit schloss sich das Landgericht der Auffassung der 1. Instanz (Amtsgericht Erlangen) an. Näheres bei Sascha Kremer auf Vertretbar.de.