Aus einer Strafanzeige:
„Bei dem Verdächtigen wurde ein Multifunktionswerkzeug der Firma Leatherman aufgefunden. Nach kriminalpolizeilicher Erfahrung ist dieses ,Tool‘ bei Eigentumsdelikten sehr beliebt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Einlassung des Beschuldigten, er habe nur noch ein Bier trinken gehen wollen, eine Schutzbehauptung darstellt.“
Da allerdings keine weiteren „Indizien“ vorlagen, hat ein kluger Staatsanwalt den angeblichen Einbruchsversuch dann doch nicht angeklagt.