Wenn Arbeitsverträge befristet werden, muss dies schriftlich geschehen. Eine mündliche Befristung ist unwirksam, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Wenn Arbeitsverträge befristet werden, muss dies schriftlich geschehen. Eine mündliche Befristung ist unwirksam, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.