Durchsuchungen sind in der Regel nur zulässig, wenn ein Richter sie angeordnet hat. Wie oft darf aber durchsucht werden? Kann die Polizei zum Beispiel am nächsten Tag noch einmal kommen, wenn sie feststellt, dass sie nicht die richtigen Unterlagen mitgenommen hat? Oder die falsche Festplatte?
Darf sie nicht. Mit der Beendigung der Durchsuchung durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten ist die richterliche Anordnung verbraucht. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden (Strafverteidiger 2004, 633, 634). Die Beamten dürfen also erst wieder kommen, wenn der Ermittlungsrichter eine neue Durchsuchung angeordnet hat.
So, theoretisch gut gestärkt, sehe ich einem angekündigten Anruf gelassen entgegen.