Eine Mandantin verabschiedet sich aus meinem Kundenkreis. Ich habe mich geweigert, bei ihrer Rechtsschutzversicherung falsche Angaben zu machen.
Es ging um die Frage, seit wann ein Mietrückstand besteht. Die erste offene Miete fiel noch in die Wartezeit des Versicherungsvertrages. Mit der Folge, dass die Mandantin keinen Rechtsschutz bekommen konnte. Weder für eine Räumungs- noch für eine Zahlungsklage.
Aber vielleicht findet sie ja einen Dummen.