WEGELAGERER KEINE BELEIDIGUNG

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als „Wegelagerer“ bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation (Gurtkontrolle).

Bemerkenswert die Urteilsbegründung, so beck-online: Es gehöre zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit jedes Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren.

*Warnung*: Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden.

IRRLÄUFER

Ein Besucher vermutete bei uns heute ein Notariat. Das ist aber schon rund zwölf Jahren nicht mehr hier, sondern um die Ecke. Knappe 100 Meter. Trotzdem hat sich der Mann ein Taxi bestellt. Wieso ihn das Taxi aber wieder zu uns gebracht hat und der Taxifahrer nicht merkte, dass Start- und Zieladresse identisch waren – fragt mich nicht.

Jedenfalls hat meine Sekretärin den Mann jetzt erneut auf die Reise geschickt. Mit genauer Wegbeschreibung. Die Wetten stehen trotzdem 3:1, dass er nachher noch einmal klingelt. Jedenfalls für den Fall, dass er wieder denselben Taxifahrer erwischt.

POST FÜR SPRINGER

Vorab als Fax
Axel Springer AG
Rechtsabteilung
Axel-Springer-Platz 1

20350 Hamburg

Eilt! Bitte sofort vorlegen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S. Eine Vollmacht ist beigefügt.

Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.

Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche. Im Einzelnen:

1. Schadensersatzansprüche

Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Lichtbild, für das unsere Mandantin urheberrechtlichen Schutz genießt.

Frau S. hat dieses Foto ausschließlich zur Veröffentlichung auf der Seite www.eyesaiditbefore.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite wurden Einsendungen gebracht, welche die von der Bildzeile verwendete Schlagzeile „Wir sind Papst!“ verulken.

Mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf www.eyesaiditbefore.de hat unsere Mandantin dem dortigen Seitenbetreiber lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weiterverwertung ohne Einverständnis unserer Mandantin war damit jedoch nicht gestattet.

Weder der Betreiber der Seite www.eyesaiditbefore.de noch unsere Mandantin sind von der BILD-Redaktion gefragt worden, ob sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären. Sie hätten dieses Einverständnis auch nicht gegeben.

Die Veröffentlichung verletzt somit die Urheberrechte unserer Mandantin.

Da die Veröffentlichung nicht rückgängig zu machen ist, steht unserer Auftraggeberin eine fiktive Lizenzgebühr zu. Angesichts der Millionenauflage von BILD und der prominenten Platzierung des Fotos beziffern wir das Honorar für das Foto mit € 1.500,00 und machen diesen Betrag hiermit geltend.

Wir fordern Sie auf, das Honorar bis spätestens 11. Mai 2005 zu zahlen.

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DREI BUCHSTABEN

Bei einer Unterschrift müssen mindestens drei Buchstaben erkennbar sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Wirksamkeit eines Leasingvertrages bejaht. Eine Kundin, die mit Raten im Rückstand war, hatte die hingeschlurte Unterschrift des Firmenvertreters bemängelt.

(Anwalt-Suchservice)

KLIMAWANDEL

FDP-Vorsitzender Guido Westerwelle spricht er – im Gegensatz zur weitgehend abgetauchten CDU – gegenüber Focus Klartext. Er kündigt an, im Falle einer Regierungsbeteiligung 2006 die Gewerkschaften zu entmachten:

Deutschlands Problem seien nicht die vom SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering genannten „angeblichen Heuschrecken-Unternehmer, sondern die Bsirskes und die Engelen-Kefers“, so Westerwelle. „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die wahre Plage in Deutschland. Die Politik der Gewerkschaften „kostet mehr Jobs, als die Deutsche Bank je abbauen könnte“.

Dem SPD-Chef Müntefering warf Westerwelle vor, mit seiner Kapitalismuskritik einen „aus der Klassenkampfgeschichte bekannten Reflex“ wieder zu beleben: „die Furcht vor einer anonymen internationalen kapitalistischen Verschwörung gegen Deutschland und die Arbeitnehmer“. Solche linken Verschwörungstheorien würden seit 150 Jahren immer wieder benutzt – „mal aus ideologischer Wollust, mal in hysterischer Wahlkampfnot“.

Die Antwort von DGB-Chef Michael Sommer: „Westerwelle versaut das Klima in diesem Land.“

Westerwelle?

PROTESTSTURM

Müntefering mit Eiern beworfen. Nach übereinstimmenden Medienberichten handelte es sich bei den Aufwieglern nicht um Vertreter des Kapitals. Sondern um „aufgebrachte Arbeiter, Arbeitslose und Gewerkschafter“.

Möglicherweise ist Müntes Glaubwürdigkeitsdefizit größer als gedacht. Oder „das Volk“ ist doch intelligenter, als es sich die SPD-Strategen vorgestellt haben. Jedenfalls würde ich mir an deren Stelle schnell was anderes überlegen.

EINTRAG, KOSTENPFLICHTIG

Ein Telefonbuchverlag geht Herrn K. auf die Nerven. Für einen Eintrag ins Telefonbuch „05/06“ soll Herr K. eine Rechnung bezahlen. Er ist sich jedoch sicher, nichts unterschrieben zu haben. Nach seiner Erinnerung hat er den Vertreter sogar weggeschickt, weil ein bisschen Fettdruck ja doch keine Kunden mehr bringt.

Statt einer Stellungnahme kommen nur weitere Mahnungen – und die Drohung mit einem Gerichtsverfahren. Erst nachdem ich mich eingeschaltet habe, übersendet der Verlag eine Kopie des angeblichen Auftrags. Darauf ist zwar nicht viel zu erkennen. Eins ist jedoch eindeutig: Die Bestellung bezieht sich auf das „Telefonbuch März 2004“. Zu diesem Zeitpunkt erschien aber die Ausgabe „04/05“.

Die Rechnung hierfür hat Herr K. aber längst bezahlt.

Bedauerliches Vershen? Oder Methode? Wir werden sehen.

USCHI GLAS KLAGT

Uschi Glas verklagt die Berliner Polizei. Beamte sollen sich bei Ermittlungen mit den persönlichen Daten der Schauspielerin auf Pornoseiten eingeloggt haben. Bild.de zitiert Glas‘ Anwalt Markus Roscher:

Die Polizei ermittelte gegen einen Porno-Anbieter. Die Beamten wollten beweisen, daß sich Jugendliche mit den Ausweisdaten von Erwachsenen auf den Seiten registrieren und die Sex-Inhalte konsumieren können. Um das nachzuweisen, benutzte der Beamte die Ausweisnummer meiner Mandantin, deren Paß er in einer Schweizer Illustrierten entdeckt hatte.“

Die Schauspielerin will nach dem Bericht 20.000 Euro Schmerzensgeld.