„Das Gericht erteilt der Klägerseite folgende Hinweise:
1. Die Zinshöhe ist nicht schlüssig dargetan. Es ist nicht ersichtlich, warum der Beklagte Unternehmer sein soll.
2. Die örtliche Zuständigkeit des AG Siegen dürfte fraglich sein. Die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO dürften nicht dargelegt worden sein.“
Schön, dass wir den Beklagten vertreten.