Manche Telkos, zum Beispiel Freenet, reagieren auf Anwaltsschreiben stereotyp:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das oben genannte Anliegen ohne gültige Vollmacht nicht bearbeiten können.
Lieber Herr Sachbearbeiter im Freenet-Service-Team, in meinem Schreiben habe ich Ihnen dargelegt, warum mein Mandant der Meinung ist, dass er den geltend gemachten Betrag nicht zahlen muss. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, dieses Schreiben nicht zu lesen, weil keine Vollmacht beigefügt war. Sie können es sogar in den Müll schmeißen.
Das ändert aber nichts daran, dass mein Mandant nicht zahlen wird. Denn er ist hierzu nicht verpflichtet. Für die Mitteilung von Argumenten bedarf es auch keiner Vollmacht. Auch nicht für den unverbindlichen Vorschlag, sich gütlich zu einigen. Fragen Sie mal in Ihrer Rechtsabteilung.
Wenn Sie uns aber so sehr misstrauen, können Sie Ihre eventuelle Antwort auch direkt an Ihren Kunden schicken.
Ansonsten machen Sie sich weiter schön lächerlich. Es grüßt
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht