Sachstandsanfragen von Rechtsschutzversicherungen können nervig sein. Alle zwei Wochen ein Fax, ob sich was in der Sache getan hat. Stets verbunden mit der Frage, wann mit der Erstattung von eventuellen Vorschüssen zu rechnen ist.
Was ich nicht wusste: Ob und inwieweit ein Anwalt hierauf überhaupt antworten muss, ist berufsrechtlich umstritten. Wie der RSV-Blog berichtet, gibt es unterschiedliche Standpunkte bei den Rechtsanwaltskammern. Die Anwaltskammer in Düsseldorf scheint einen anwaltsfreundlichen Standpunkt zu vertreten.
Zur Kenntnis genommen :-)