ZU GEGEBENER ZEIT

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beantwortet eine Sachstandsanfrage. Es geht um eine Beschwerde, die wir am 28. April 2004 eingereicht haben:

In Anbetracht der Anzahl der anhängigen Beschwerden beim Gerichtshof ist es mir derzeit leider nicht möglich, Ihnen mitzuteilen, wann sich der Gerichtshof erstmals mit Ihrer Beschwerde befassen wird. Jede Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf Ihre Beschwerde wird Ihnen zur gegebenen Zeit mitgeteilt werden.

Das hätte ein deutsches Gericht nicht schöner formulieren können.