„Guten Tag, hier ist das Amtsgericht in H. Wir haben einen Haftbefehl gegen Ihren Mandanten S. Können Sie uns vielleicht sagen, wo er sich aufhält? In seiner Wohnung hat ihn die Polizei mehrfach nicht angetroffen.“
Ich könnte vielleicht schon. Tue es aber nicht. Die anwaltliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Gerichten. Selbst gegenüber solchen, die so charmant anfragen. Und so unbedarft, dass es eigentlich schon wieder ausgebufft sein muss.
Eine andere Frage ist allerdings, ob ich meinen Auftraggeber über den Anruf informieren darf. Da kann man sich als Verteidiger schnell auf glattes Parkett begeben. Stichwort Strafvereitelung.