WEGELAGERER KEINE BELEIDIGUNG

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als „Wegelagerer“ bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation (Gurtkontrolle).

Bemerkenswert die Urteilsbegründung, so beck-online: Es gehöre zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit jedes Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren.

*Warnung*: Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden.