Ein Telefonbuchverlag geht Herrn K. auf die Nerven. Für einen Eintrag ins Telefonbuch „05/06“ soll Herr K. eine Rechnung bezahlen. Er ist sich jedoch sicher, nichts unterschrieben zu haben. Nach seiner Erinnerung hat er den Vertreter sogar weggeschickt, weil ein bisschen Fettdruck ja doch keine Kunden mehr bringt.
Statt einer Stellungnahme kommen nur weitere Mahnungen – und die Drohung mit einem Gerichtsverfahren. Erst nachdem ich mich eingeschaltet habe, übersendet der Verlag eine Kopie des angeblichen Auftrags. Darauf ist zwar nicht viel zu erkennen. Eins ist jedoch eindeutig: Die Bestellung bezieht sich auf das „Telefonbuch März 2004“. Zu diesem Zeitpunkt erschien aber die Ausgabe „04/05“.
Die Rechnung hierfür hat Herr K. aber längst bezahlt.
Bedauerliches Vershen? Oder Methode? Wir werden sehen.