EINGABE

Aufgrund der zielgerichteten, sich hier etablierenden kriminellen Energie und der Funktionialisierung des Rechts, sowie der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden, wie auch der möglichen Gefahr von Zeugenbeeinflussungen, wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten.

Ich habe das Gefühl, mit so einem Geschwafel, das übrigens von einem Anwalt stammt, landet man eher ganz unten im Aktenstapel.

SONN- UND FEIERTAGS

Ist es nötig, mir für die Vorlage einer Verteidigungsschrift eine Frist zum 1. Mai zu setzen? Einen Feiertag. Der in diesem Jahr auch noch ein Sonntag ist. Ich bringe das Schreiben gern vorbei. Persönlich. Und pünktlich. Bin mal gespannt, ob dann einer da ist, der drauf wartet.

BESTÄTIGUNG

Wie vereinbart, werde ich am Donnerstag um 16.00 Uhr in Ihrer Kanzlei vorsprechen.

Plötzliche Sorge: Ob wir diesem Mandanten nicht zu leger sein werden?

ABLAGE

Ich wollte gerade motzen, weil eine Akte falsch in den Schrank gehängt war. „ie“ kommt ja wohl vor „is“. Wie soll man sich denn da zurechtfinden?

Im letzten Augenblick fiel mir ein, wer die Akte gestern Abend einsortiert hat…

AHA

Sehr geehrte Damen und Herren,

unbekannte Hacker haben am Freitag ca.15:30 das Presseportal www.News-Ticker.org der Fotolabor Treml GmbH angegriffen. Durch einen noch unbekannten Trick gelang es in das Mail-System für registrierte Nutzer einzudringen. Mit einem automatisierten Script ist es diesen Verbrechern gelungen innerhalb weniger Minuten einige Hundert E-Mail-Adressen in unsere Mailing-Liste einzutragen. Als Empfänger wurden überwiegend Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind, Anti-Spam Verbände, Provider und ähnliche Organisationen eingetragen.

Zu unserem Bedauern wurde auch Ihre Emailadresse eingetragen. Selbstverständlich werden wir alles tun um diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe. Wenn Sie uns irgendeine Information, die zur Ergreifung der Täter führt, liefern können sind wir bereit 5000 Euro Belohnung zu bezahlen. …

Mit freundlichen Grüssen

Wilhelm Treml
Fotolabor Treml GmbH

Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind? Das trifft mich fast noch härter als der Spam…

GEWONNEN ?

Falsche Gewinnzusagen können strafbar sein. Davon geht das Oberlandesgericht Karlsruhe aus, berichtet die Welt. Geschäftsleute, darunter ein Rechtsanwalt, sollen aus dem Ausland rund drei Millionen Gewinnmitteilungen verschickt haben. Die versprochenen Preise waren aber an eine Bestellung oder den Anruf auf eine teure Hotline verknüpft. Doch auch wer bestellte oder sich meldete, soll vergeblich auf seinen Gewinn gewartet haben.

041202a

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

LUFTHOHEIT

Die Polizei will laut Tagesschau künftig verstärkt Bürger um den Schlaf bringen, weil sie Sprüher mit Hubschraubern jagt. Hoffentlich gehen die Insomnia-Opfer dann nicht spontan und in Haushaltsstärke spazieren, so wie es Renate Schmidt zur Senkung der Krankheitskosten immer wieder rät. Dann wird das nämlich nichts mit den aussagekräftigen Wärmebildern.

Aber im Ernst. So viel Engagement und Materialeinsatz würde man sich mal in anderen Bereichen wünschen. In den Kriminalkommissariaten zum Beispiel, wo Polizeibeamte, die sich seit Jahren Hoffnungen auf ein Normalpapierfax und einen Computer ohne Diskettenlaufwerk machen, gegen White-Collar-Kriminelle so viele Chancen haben wie Neandertaler Hooligans gegen Robocop.

Eine Polizei, die wie hier in Nordrhein-Westfalen sechs bis acht Monate braucht, um einen beschlagnahmten Computer überhaupt erst einmal auszuwerten, hätte wirklich andere Prioritäten verdient. Die Bürger übrigens auch.

DOMAINS GEHÖREN KUNDEN

Ein wichtiges Urteil für Provider und Webdesigner, zu deren Service die Registrierung von Kundendomains gehört. Diese Domains müssen im Zweifel tatsächlich auf den Namen des Kunden angemeldet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (PDF) entschieden. Wer ohne ausdrückliche Einwilligung die Domain auf den Serviceanbieter registriert und dem Kunden nur die Nutzung überlässt, kann sich später, wenn es Ärger gibt, schadensersatzpflichtig machen. Oder sogar wettbewerbswidrig handeln.

(Link gefunden bei Dr. Bahr)

SCHEINPROBLEME

“Teilfahrlässige Teilnahme an Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen” – mit diesem juristischen „Problem“ beschäftigt sich ein Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Ausbildungszeitschrift JuS. Die Andere Ansicht kramt aus diesem Anlass andere juristische Fragen aus dem Archiv, die es ebenfalls in sich haben:

* Der ungeborene Betriebsrat – Ein Naciturus im Arbeitsrecht?
* Der versuchte Versuch – Überlegungen zu einer dogmatischen Schimäre
* Jeckyll und Dr. Hyde beim Notar: Verkauf eines Grundstücks an sich selbst – Zur
teleologischen Reduktion des § 181 BGB bei Schizophrenie
* Vergewaltigung durch Unterlassen – Die Bedeutung der Garantenstellung

ABNICKEN

Es kommt selten vor, dass Richter den Erlass eines Strafbefehls* ablehnen. Meistens folgen sie mehr oder weniger blind dem Antrag, welchen die Staatsanwaltschaft stellt. Heute hatte ich es ausnahmsweise mit einem Richter zu tun, der nicht alles abnickt, was ihm vorgelegt wird. Er hatte Verhandlungstermin anberaumt, weil er mit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Rechtsfolge nicht einverstanden war.

Leider stand nicht dabei, warum der Richter den Strafbefehl ablehnte. Das erklärte er mir aber am Telefon: „Die vorgeschlagene Strafe ist mir zu hart.“

Mit dieser Auskunft fährt es gleich viel entspannter zum Prozess.

* Strafurteil ohne Verhandlung. Der Beschuldigte kann Einspruch einlegen.