Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h den erforderlichen Abstand von 72,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 24,2 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie das nicht sofort verstehen. Ihrem Anwalt geht es auch nicht besser.