MAßLOS

Polizeiliche Durchsuchungen von Haus- und Büroräumen nach geringfügigen Delikten wie einer Geschwindigkeitsübertretung sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 28.04.2005 in Straßburg in einem Urteil gegen Deutschland, berichtet beck aktuell.