Der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in einem asiatischen Land bedauert, kein Besuchervisum für den Neffen eines Mandanten erteilen zu können. „Die Ausländerbehörde vor Ort hat leider nicht zugestimmt“, erklärt er mir am Telefon. „Von uns aus ist alles klar“, sagt mir der zuständige Mann im Ausländeramt. „Wir haben die Einladung aufgenommen, alle Papiere geprüft und keine Einwände erhoben.“
Als nächstes wird sich die Botschaft sicher auf ihren Standardsatz berufen, den man aus zahllosen anderen Ablehnungen kennt:
„Please understand that, under German law and in line with estabilished international practice, no reasons for such a denial need to be given.“
Bleibt trotzdem die Feststellung, dass eine der Behörden nicht die Wahrheit sagt.