Falsche Gewinnzusagen können strafbar sein. Davon geht das Oberlandesgericht Karlsruhe aus, berichtet die Welt. Geschäftsleute, darunter ein Rechtsanwalt, sollen aus dem Ausland rund drei Millionen Gewinnmitteilungen verschickt haben. Die versprochenen Preise waren aber an eine Bestellung oder den Anruf auf eine teure Hotline verknüpft. Doch auch wer bestellte oder sich meldete, soll vergeblich auf seinen Gewinn gewartet haben.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)