Ein wichtiges Urteil für Provider und Webdesigner, zu deren Service die Registrierung von Kundendomains gehört. Diese Domains müssen im Zweifel tatsächlich auf den Namen des Kunden angemeldet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (PDF) entschieden. Wer ohne ausdrückliche Einwilligung die Domain auf den Serviceanbieter registriert und dem Kunden nur die Nutzung überlässt, kann sich später, wenn es Ärger gibt, schadensersatzpflichtig machen. Oder sogar wettbewerbswidrig handeln.