ABNICKEN

Es kommt selten vor, dass Richter den Erlass eines Strafbefehls* ablehnen. Meistens folgen sie mehr oder weniger blind dem Antrag, welchen die Staatsanwaltschaft stellt. Heute hatte ich es ausnahmsweise mit einem Richter zu tun, der nicht alles abnickt, was ihm vorgelegt wird. Er hatte Verhandlungstermin anberaumt, weil er mit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Rechtsfolge nicht einverstanden war.

Leider stand nicht dabei, warum der Richter den Strafbefehl ablehnte. Das erklärte er mir aber am Telefon: „Die vorgeschlagene Strafe ist mir zu hart.“

Mit dieser Auskunft fährt es gleich viel entspannter zum Prozess.

* Strafurteil ohne Verhandlung. Der Beschuldigte kann Einspruch einlegen.