PREISSCHUB

„Die Inspektion für Ihr Auto kostet € 250,00.“

„Prima, dann machen wir das.“

Fragt sich nur, wieso die Rechnung dann auf knapp € 600,00 lautet. Ohne, dass jemand dem Mandanten Bescheid gesagt hat.

Aber vielleicht wollen Autohäuser ja nur, dass uns Anwälten nicht langweilig wird.

BESTELLSTATUS

Manche Internetversender nehmen es mit der Transparenz sehr genau. Für die Anmeldung kriegt man eine Bestätigungsmail. Und für die folgende Bestellung auch. Und für die erfolgreiche Zahlung natürlich auch.

Aber dann geht es erst richtig Schlag auf Schlag, und zwar im Zweistundentakt. Mit Mails, die jedes Mal in der Betreffzeile geheimnisvoll eine „Statusänderung der Bestellung“ ankündigen. Mit so wichtigen Informationen wie:

– „Neuer Status: wird verpackt“
– „Neuer Status: Ware wird versendet“

Ich will ja nichts sagen, aber so sehr liegt mir das Schicksal von ein paar Kaffeepads gar nicht am Herzen.

ABRECHNUNG ÜBER IP-ADRESSE

Eine Firma aus Österreich arbeitet an einer neuen Form der Abrechnung im Internet. Der Nutzer kostenpflichtiger Inhalte soll künftig allein anhand der IP-Nummer zur Kasse gebeten werden, berichtet intern.de. Angeblich wirbt die Firma sogar damit, dass weder eine Registrierung noch ein Passwort erforderlich sind.

Ich bin zwar kein großer Technikexperte. Aber das Fälschen einer IP-Nummer ist doch eine der leichteren Übungen – wie ein Blick in meinen Ordner mit den Spam-Kommentaren zeigt (knapp 500 in 48 Stunden). Was ist mit Netzwerken? Öffentlichen WLANs?

Muss ich künftig dafür zahlen, wenn ich jemanden kurz meinen Computer mit UMTS-Karte leihe, der dann doch keine E-Mail schreibt, sondern kostenpflichtige Inhalte nutzt, die über dieses System abgerechnet werden? Nach deutschem Recht jedenfalls so lange nicht, wie ich mich bei dieser Firma nicht registriert habe.

Abgesehen davon sind Provider derzeit ja gar nicht berechtigt, privaten Dritten die Nutzer hinter IP-Nummern zu offenbaren.

(Danke an Axel Eble für den Link)

PHANTOMBÜRGER

Viele Vermieter dürften überrascht sein, wer alles in ihren Häusern wohnt. Der Express berichtet von einer Frau, in deren Haus zahlreiche Phantombürger angemeldet waren. Das kam nur ans Licht, weil die Stadt der Vermieterin unter Hinweis auf die zahlreichen Mieter kleinere Mülltonnen verweigerte.

Hintergrund: Nach einer „Vereinfachung des Melderechts“ kann man sich überall anmelden, ohne eine Bestätigung des Hauseigentümers / Vermieters vorzulegen.

Es gibt sicher Kreise, denen diese Information was wert ist…

Zu dieser bürokratischen Glanzleistung auch einige treffende Anmerkungen im FINBLOG.

UMGEDREHT

Manchmal muss man sogar noch zahlen, wenn man einen Prozess anfängt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen dilettantischen Schlüsseldienst:

Dreister Abzocker, oder bloß Niete im Blaumann? Der Monteur hatte beim Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür zum leistungsstarken Trennschleifer gegriffen, obwohl eigentlich nur ein filigranes Metallhäkchen und etwas Fingerspitzengefühl nötig gewesen wären. Dass bei diesem brachialen Vorgehen sinnlos Schaden angerichtet wurde, hielt seine Firma aber nicht davon ab, auch noch satt abkassieren zu wollen. Beim Versuch, die Rechnung vor Gericht einzuklagen, fiel der Pfusch-Notdienst aber auf den Bauch. Denn der Richter drehte den Spieß um und verurteilte die Firma zu Schadenersatz.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

INFORMATIONSRECHTSTAG

Der dritte Düsseldorfer Informationsrechtstag findet am Dienstag, 10. Mai 2005, an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität statt:

Mit zunehmendem elektronischen Rechtsverkehr wächst auch die Bedeutung von Authentizität und Integrität. Wie lassen sich Empfänger und Adressat zuverlässig feststellen, und wie kann die Erklärung dauerhaft gesichert werden? Das sind die neuen Grundfragen der digitalen Welt. Ausgewiesene Fachleute aus Wissenschaft und Praxis nehmen deshalb das voraussichtlich zum 1. April 2005 in Kraft tretende Justizkommunikationsgesetz (JustizKomG) zum Anlass, die mit der Einführung elektronischer Akten und der vollständigen elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten, Anwaltschaft und Notariat aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend zu erörtern.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Näheres bei Vertretbar.de.

HANDYS SIND TABU

Eine wichtige Entscheidung:

Das Bundesverfassungsgericht schiebt der beliebten Praxis der Polizei einen Riegel vor, bei Ermittlungen kurzerhand die Handys und SIM-Karten von Beschuldigten auszulesen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts allenfalls dann zulässig, wenn es sich um Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ handelt. Selbst dann muss der Schutz des Fernmeldegeheimnisses beachtet und ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.

Nebenbei macht das Verfassungsgericht nochmals eindringlich deutlich, dass nur der Ermittlungsrichter (und nicht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) Durchsuchungen anordnen darf – und zwar auch nach 17 Uhr.

(Text der Entscheidung; Infos auch bei heise online)

SIGNATUR

Der Einladung zur Kammerversammlung entnehme ich, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf demnächst eine Signaturkarte mit zertifizierter Signatur nach dem SigG anbieten will. Für € 54,00 pro Jahr.

Da mich andere Anbieter bisher eher verschreckt haben, bin ich plötzlich wieder guter Dinge.

ERKLÄRUNGEN

Um 13.49 Uhr ruft jemand an, der einen Termin um 14.00 Uhr hat. Ob er eine Stunde später kommen kann. Er hätte heute Spätschicht.

Ich werde mich nachher mal erkundigen, was das denn für Schichten sind, die so kurz hintereinander enden. Aber an sich ist die Ausrede ja noch erträglich. Manch anderer wäre einfach um 15.00 Uhr gekommen. Und und hätte steif und fest behauptet, den Termin so vom Sekretariat erhalten zu haben.

KOSTENLOSE PR

Die Urheberrechtsschützer von der „Business Software Alliance“ (BSA) vergeben einen Preis, die „Auszeichnung für besondere Leistungen zum Schutz geistigen Eigentums in Deutschland“. Und wer kriegt ihn? Laut Pressemitteilung fünf Polizeireviere, die sich nbei der Verfolgung von Raubkopierern besonders verdient gemacht haben sollen:

Diese Dienststellen setzen ein Zeichen dafür, dass die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden das Fachwissen und den Willen dazu haben, den Kampf gegen Raubkopierer zu führen. … „Im vergangenen Jahr haben sich die Strafverfolgungsbehörden in rund 400 Fällen an die BSA gewandt“, erklärt Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsberater der BSA und verantwortlich für die Ermittlungsaktivitäten in Deutschland. „Wir begrüßen diese Anfragen und möchten den Beamten dazu verhelfen, die öffentliche Anerkennung zu erhalten, die sie für ihre Arbeit verdienen.“

Sicher, der „Preis“ ist bestimmt nicht dotiert. So dumm ist die BSA wohl nicht. Andererseits werden sich die Polizeibeamten trotzdem überlegen, ob sie die Auszeichnung nicht besser ablehnen. Denn hier wird unverhohlen normale und korrekte Dienstausübung – eine solche darf ja unterstellt werden – mit kostenloser PR-Arbeit honoriert. Da könnte man ja mal überlegen, ob das eine geldwerte Leistung ist…

(Danke an Andrea Altefrone und Daniel für den Hinweis)

ÜBERSTUNDEN SIND PFLICHT

Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann er sogar fristlos gekündigt werden. Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der behinderte Angestellte war nicht bereit, außerhalb seiner Arbeitszeit Planungsakten zu transportieren.

(Danke an alef für den Link)