KEINE LINKS

heise online darf nach einem Urteil des Landgerichts München I zwar nicht auf den Hersteller einer Kopiersoftware verlinken, jedoch über die Programme und die damit verbundene Diskussion weiter berichten.

Die Musikindustrie wollte einen Bericht von heise online zum Anlass nehmen, dem Internetdienst gerichtlich die Berichterstattung zum Thema zu untersagen. Nach Auffassung der Industrie handelt es sich auch bei redaktionellen Beiträgen um (unzulässige) Werbung für Kopiersoftware.

VERSÖHNLICH

Jetzt wollte ich gerade einen bösen Bericht über ein Amtsgericht im Ruhrgebiet schreiben. Dass man dort nicht in der Lage ist, den Gerichtskostenvorschuss richtig zu berechnen. Und dann auch noch übersieht, dass der (richtige) Vorschuss ohnehin als Scheck beigefügt war.

Dann die Frage stellen, wie es sein kann, dass der Scheck zwar nicht beachtet, aber trotzdem unserem Konto belastet wird. Und wie es kommt, dass meine Mitarbeiterin bei 12 Versuchen über zwei lange Arbeitstage niemanden auf der Geschäftsstelle erreicht.

Genau in diesem Augenblick kriege ich die zuständige Dame vom Amtsgericht durchgestellt. Sie entschuldigt sich dafür, dass sie den Scheck übersehen hat. Und es tut ihr Leid, dass wir wegen der völlig falschen Rechnung möglicherweise Aufwand hatten.

Ich muss sagen, so ein offenes Wort stimmt doch gleich versöhnlich. Und ich hoffe, ihre unüberhörbare Grippe wird auch bald wieder besser.

UMSTÄNDLICH

Vom Computer erstellte Mitteilung des Amtsgerichts Hagen:

Dieser Antrag darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach dem 23.02.2005 (Zustellung des Mahnbescheids) gestellt werden.

Warum schreiben die nicht einfach gleich das maßgebliche Datum?

BOCHUM, UMSONST

Heute mal wieder Landgericht Bochum. Die Zivilkammer hatte den Kläger schon zweimal darauf hingewiesen, dass seine Klage so keine Aussicht auf Erfolg hat. Wie fast zu erwarten, tauchte von der Gegenseite niemand auf.

Nur leider stellte der Richter fest, dass er nicht belegen kann, dass der Kläger die Ladung zum Termin erhalten hat. Das vorgeschriebene Empfangsbekenntnis hatten die Anwälte nicht zurückgeschickt. Oder es ist verloren gegangen.

Aus der Traum vom Versäumnisurteil. Vielleicht klappt es beim nächsten Termin in Bochum – am 21. März.

INVDEO PLEITE

Die Onlinevideothek inVDeo ist pleite, berichtet heise online. Ein Insolvenzverfahren soll laufen.

Bitter dürfte für Kunden sein, dass diese nicht nur einen Monatsbeitrag gezahlt haben . Vielmehr hat inVDeo pro entliehener DVD eine Kaution von € 10,00 einbehalten. Beim größten Paket der Firma (sechs Filme gleichzeitig) wird der Kunde also € 60,00 abschreiben dürfen.

Denn weder in den Geschäftsbedingungen noch in den FAQ des Unternehmens findet sich eine Zusage, dass die Sicherheit separat verwahrt wird. Somit dürfte die Kaution eine ganz normale Insolvenzforderung sein. Mit der Folge, dass, wenn überhaupt, nur die üblicherweise erbärmliche Quote ausgeschüttet wird.

Nachtrag: Nach diesem Bericht behauptet inVDeo, die Kaution sei für den Insolvenzfall versichert.

ERFOLGLOSE ABMAHNUNGEN

Diese Abmahnwelle machte Furore: Der Inhaber eines Patents forderte über 6.000 Domaininhaber zur Unterlassung auf, die in ihrer URL geografische Bezeichnungen, meist Autokennzeichen, verwendeten. Jeder der Betroffenen sollte rund € 1.100,00 Anwaltsgebühren zahlen.

Diesem Spuk hat das Bundespatentgericht jetzt ein Ende gemacht. Es hat einer Nichtigkeitsklage von Patentanwälten stattgegeben, berichtet die Kanzlei Dr. Bahr. Dort finden sich nähere Infos, unter anderem auch Links zu den Schriftsätzen der Kläger.

DIE SCHWARZE LISTE

Seit dem 1. März 2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Kraft. Beim Innnenministerium wird ab sofort eine Blacklist von Unternehmen geführt, die schwarz arbeiten lassen, bestechen, Kartelle bilden oder Geld waschen. Dagegen ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden, würde der Gesetzgeber in seinem Eifer nicht auch gleich die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen.

Nach § 5 Abs. 2 Ziff. 6 wird der Beschuldigte nämlich schon auf die Liste gesetzt „für die Dauer der Durchführung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens“. Das ist natürlich sehr praktisch für Märkte, wo jeder was von jedem weiß – oder zumindest ahnt. Schnell eine anonyme Anzeige mit einem einigermaßen plausiblen Sachverhalt gezimmert, schon steht der Konkurrent auf der Liste und demnächst vor dem Insolvenzrichter

Eine Einschränkung gibt es. Der Beschuldigte soll vorab nur ins Register eingetragen werden, wenn wenn angesichts der Beweislage kein schwerwiegender Zweifel an einer Verfehlung besteht. Da hat unsere Regierung aber ein wahrlich naives Vertrauen in die Gemütslage der aufgeblähten Ermittlungsapparate bei Staatsanwaltschaften und der Zollfahndung. Wer bezweifelt denn dort schon gern einen Tatverdacht?

Faktisch führt das Gesetz also zu einer Umkehr der Beweislast, es fördert Denunziantentum und üble Nachrede. „Wenn Sie uns die Sache nicht erklären, müssen wir Sie halt ins Vergaberegister eintragen lassen. Sie wissen ja, was das bedeutet.“

Und damit verabschieden uns erneut ein Stückchen von rechtsstaatlichen Grundsätzen.

SWEETY, DER KLEINE VERFÜHRER

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat eine Untersuchung gegen die Fernsehsender MTV, MTV 2 Pop, Viva und Viva plus eingeleitet. Sie prüft, ob Werbespots für Klingeltöne die „Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit“ von Jugendlichen ausnutzen. Das verstieße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Laut de.internet.com hat die Landesmedienanstalt auch bereits andere Gremien wie die Kommission für Jugendmedienschutz eingeschaltet.

(Danke an Herrn Fuchs für den Hinweis)

SPÜRBAR

Fünf Stunden Vortrag („Wirtschaftsstrafrecht“) zum Zwecke der Fortbildung am Freitagnachmittag haben einen sofort spürbaren Vorteil. Man freut sich direkt wieder aufs Büro.

GEBUMMELT

Wo wären wir eigentlich ohne das Bundesverfassungsgericht? Erneut treten die Richter in Karlsruhe den Instanzgerichten, aber auch dem Generalbundesanwalt und dem Bundesgerichtshof auf die Füße. Sie bemängeln, dass ein Beschuldigter seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt.

Die Entscheidung in der Sache verzögert sich, weil auf allen Gerichtsebenen gebummelt wird. So dauerte die Weiterleitung von Schriftsätzen teilweise Monate, der Generalbundesanwalt brauchte für seine Stellungnahme vier Monate. Mindestens sieben Monate Verfahrensverzögerung, so das Bundesverfassungsgericht, gehen auf das Konto des Staates.

Darüber hinaus setze sich das Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung über den Fortbestand des Haftbefehls gar nicht mit den Argumenten des Beschuldigten auseinander. Vielmehr stünden an Stelle von sachlichen Erwägungen nur „blankettartige Argumentationsmuster“.

Das ist schon ein ziemlich rauer Ton. Ich kann gut nachvollziehen, dass man auch in Karlsruhe langsam ungehalten wird über eine gewisse Beharrlichkeit, mit der Verfahrensrechte vielerorts ignoriert und Beschwerden gegen Verfahrensfehler mit Worthülsen abgeschmettert werden.

Ich wiederhole meine Ansicht: Es wird sich erst was ändern, wenn Verfahrensfehler auch tatsächliche Konsequenzen haben – zum Beispiel in Form von Beweisverwertungsverboten. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, eine Straßenverkehrsordnung ohne Bußgeldkatalog zu verabschieden.

(Pressemitteilung des Gerichts)

PROGNOSE

Um die ICEs mit WLAN auszustatten, haben die Deutsche Bahn und T-Mobile eine Partnerschaft geschlossen. Details sollen am 11. März bekannt gegeben werden, berichtet Spiegel online.

Mein Tipp: Das Einbuchen ist kompliziert und der Minutenpreis eine Beleidigung.

SCORE

Wer schon immer mal wissen wollte, ob der Chef oder die Ex-Freundin noch kreditwürdig sind, muss nur € 4,70 Euro investieren. bonitaetfinder.de spuckt zu diesem Preis nach eigenen Angaben einen Scorewert sowie interessante Negativmerkmale wie Haftanordnungen, titulierte Forderungen und Inkassoverfahren aus.

Schön zu sehen, wie sich in Onlinezeiten Herrschaftswissen verflüchtigt. Gleichzeitig aber auch verdammt Besorgnis erregend.

(Link via Handakte WebLAWg)

REBECCA

Spam in Weblogkommentaren und Gästebüchern – Volker König verfolgt in Telepolis beispielhaft die Spur von Rebecca Siebert.

Könnte jemand mal Ähnliches mit den Poker Brothers machen? Ich gebe dann auch gern meinen Briefbogen für Abmahnungen, Strafanzeigen und Aufrufen zu Gewalttaten her.

PROBETRINKEN

Der online bestellte und freudig angekündigte Kaffee ist gerade eingetroffen. Nach kleinem Probetrinken der Sorten Ethopia und Kenya kann ich zu diesen Produkten der Firma Gourvita nur sagen: Nicht ganz billig, aber man lebt nur einmal.