Zwei Schriftsätze ans Oberlandesgericht Köln. Den Rest erledigt der Kurier.
Archiv für den Monat: März 2005
WAHN
Das Grundgesetz lügt; und das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu sagen. Das ist keine Polemik, sondern die bittere Wahrheit – dann jedenfalls, wenn es um das Fernmeldegeheimnis geht.
Heribert Prantl bringt die Gefahren des Abhörwahns auf den Punkt. In der SZ.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
SOME CAN’T DO
Die Mobilfunkfirma O2 geht nicht nur gegen die Hersteller von Beatmungsgeräten vor, um ihren Markennamen zu schützen. Auch die Verwendung des Begriffes „Loop“, den sich das Unternehmen als Marke gesichert hat, verfolgt O2 unnachsichtig.
So musste der Betreiber einer Downloadplattform für Musik und Sounds jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Er hatte sein – vom Arbeitsamt gefördertes Unternehmen – LXXXSession genannt.
Der Fall ist auf dieser Website umfassend dokumentiert.
(Danke an Tobias Winter für den Link)
BAHNFAHRER SIND VERBRECHER
Wegen eines kleinen Problems mit der Bahncardnummer kann man zuvorkommend und sachlich behandelt werden. Oder man kann als Verbrecher behandelt und dem Bundesgrenzschutz überantwortet werden. Nico Lumma berichtet über seine haarsträubenden Erlebnisse mit der Deutschen Bahn.
VERGUCKT
Gerade noch eine mittelgroße Fristsache abgearbeitet, damit ich heute Nachmittag / Abend nicht ins Schleudern komme. Nach Fertigstellung bemerkt, dass ich mich auf der Zeitleiste der Outlook-Aufgaben verguckt haben muss. Heute ist noch gar nicht morgen :-)
PUNKTE WIRKEN NICHT
Punkte in Flensburg haben keinen erzieherischen Wert. Spiegel online berichtet über eine Studie, die Fahrverhalten und Punktestand in Beziehung zueinander setzt.
ABMAHNUNG: ERLEDIGT
Es gibt auch noch erfreuliche Nachrichten. Zum Beispiel wegen der Abmahnung, die ich mir eingefangen habe.
Nach einiger Korrespondenz haben wir eine gütliche Einigung erzielt. Ich werde nichts mehr über das Thema schreiben (hatte ich ohnehin nicht vor); die Gegenseite wird keine Kosten geltend machen.
Wie es aussieht, habe ich meine Rechtsschutzversicherung zu früh bemüht…
GVU UND DER DATENSCHUTZ
Ich bin bekanntlich der Überzeugung, dass Staatsanwaltschaften rechtswidrig handeln, wenn sie sich bei der Aufklärung möglicher Urheberrechtsverletzungen von der GVU helfen lassen. Schließlich ist es widersinnig, sich ausgerechnet von einem Interessenverband der vermeintlich Geschädigten darüber beraten zu lassen, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht.
In einem ähnlich gelagerten Fall äußert die Datenschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen Bedenken, dass Staatsanwälte ausgerechnet die Geschädigten heranziehen, um einen Tatverdacht zu erhärten. Konkret ging es darum, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Verdachtes auf Abrechnungsbetrug durch einen Pflegedienst der Krankenkasse die kompletten Patientenakten zur Auswertung geschickt hatte.
Unter anderem kritisiert die Datenschutzbeautragte in ihrem Bericht 2005 (PDF, Textseite 91):
Sachverständige dürfen jedoch personenbezogene Daten, die sie aus der Durchführung ihrer Sachverständigentätigkeit zur Kenntnis erhalten, nicht für anderweitige Zwecke nutzen, insbesondere nicht für die Verfolgung eigener Rechtsansprüche.
Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft zugesichert, in künftigen Fällen den Bedenken der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen. Ich bin gespannt, wie die Antwort in GVU-Fällen ausfällt.
Der komplette Abschnitt aus dem Datenschutzbericht steht hier: Weiterlesen
FRISCHE LUFT
Venti-O2 ist ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Heimbeatmungspatienten, das die Firma Weinmann auf den Markt bringt. O2 ist ein Mobilfunkunternehmen, das sich ausweislich seiner Werbung eher an Kunden wendet, die nicht beatmet werden müssen. Außerdem ist bislang nicht bekannt, dass O2 seine Handys mit so einer Funktion ausstatten will.
Trotzdem mahnt O2 die Firma Weinmann wegen der Verwendung des Kürzels ab, berichtet heise online. Dass O2 schon seit langer Zeit auch ein anerkanntes, international festgelegtes chemisches Symbol ist, wirft natürlich die interessante Frage nach dem Freihaltungsbedürfnis auf. Könnte also gut sein, dass sich O2 hier selbst ein Bein stellt.
Aber ansonsten bleibt natürlich nur eins, nachdem man den neuesten Auswuchs des deutschen Abmahnwesens zur Kenntnis genommen hat. Abregen. Am besten an frischer O2-reicher Luft.
Nachtrag: Die Sache ist möglicherweise etwas komplexer, siehe die Kommentare.
(Danke an Andrea Altefrone und Daniel für den Link)
LINKS 3
Hier mal wieder eine Zusammenfassung von interessanten Links:
– Chilling Effects, Sammlung zum Online-Recht in den USA (danke an Helge);
– 2,3 Millionen Euro Anwaltshonorar – für einen Brief (danke an Thilo und Jörg);
– Hartz IV: Was ist unzumutbar? (danke an David);
– der Wohlener Oscar (danke an Marc Wickel);
– Besser wohnen in Düsseldorf (danke an Daniel)
– Mogeln erlaubt? (danke an Hartmut Nissen).
PLAUSCH-PAUSEN
Das Programm des 3. Düsseldorfer Informationsrechtstags ist dicht gedrängt. Wie der gedruckten Version zu entnehmen ist, gönnen sich die Teilnehmer lediglich „Kommunikationspausen“.
Kaffee, das weiß ich aus erster Hand, wird aber trotzdem ausgeschenkt.
WAS NUN ?
Unsere Klage richtet sich auf Löschung einer anmaßenden, beleidigenden Bewertung bei ebay. Der Gegenseite fällt nicht mehr ein, als ein Urteil des AG Koblenz zu zitieren. Danach ist die Bewertungsplattform bei ebay bloß ein Meinungsforum. Da es keinen Widerrufsanspruch bei Meinungsäußerungen gibt, kann nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich keine Löschung verlangt werden.
Witzigerweise erhebt die Beklagte dann im selben Schriftsatz eine Widerklage und verlangt, dass jetzt auch die Bewertungen, die sie von der Klägerin erhalten hat, gelöscht werden. Die Begründung der Widerklage lautet:
Zur Begründung dürfen wir auf die obigen Ausführungen Bezug nehmen und diese zum Gegenstand unseres Vortrags machen.
FRAGERECHT
Eine Staatsanwältin, die während meiner Fragen an einen Zeugen nicht das erste Mal dazwischen redete und sich an den Zeugen wenden wollte, habe ich gebeten, mich bitte erst meine Fragen stellen zu lassen. Dafür hatte ich auch bestimmte Gründe.
Darauf zeigtes sich der Vorsitzende als wahrhaft neutral und allen Seiten gleichermaßen gewogen. Er erklärte nämlich kurz angebunden:
Herr Verteidiger, hiermit erteile ich der Staatsanwältin das Wort.
Keine Ahnung, ob er das öfter macht. Ich habe darauf hingewiesen, dass dem Verteidiger das einmal erteilte Fragerecht nur aus sachlichem Grund entzogen werden darf (Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, § 241 Randnummer 9). Das Dazwischenreden des Anklagevertreters gehört nach meiner Meinung nicht dazu.
Das sah kurz nach einem Aufreger aus. Wider Erwarten gab es jedoch keine Diskussion und ich durfte meine Befragung fortsetzen. Was leider nur den Schluss zulässt, dass der Richter die Regeln zum Fragerecht kennt, aber keine Probleme damit hat, sich nicht daran zu halten. Aber vielleicht war sein Einwurf ja nur ein Augenblicksversagen…
(C) Cartoon: wulkan
ANDERE VERBRECHEN
Aus der Badischen Zeitung, zitiert nach dem „Hohlspiegel“ Nr. 11/05:
Das Arbeitsgericht verhandelt nur solche Fälle, die tatsächlich mit Arbeit zu tun haben. Andere Verbrechen wie Diebstahl werden vor anderen Gerichten verhandelt.
BRANDING ALS MANGEL
Das Amtsgericht Potsdam hat im Verfahren 34 C 563/04 entschieden, daß ein vom Netzbetreiber -in diesem Fall T-Mobile- in der Software verändertes Handy mangelhaft im Sinne des Kaufrechtes sein kann. Vorliegend war die vom Hersteller -Siemens- für die Funktion „neue SMS“ vorgesehene Taste dergestalt umprogrammiert worden, daß nach Betätigung eine kostenpflichtige Internetverbindung aufgebaut wurde. Diese Veränderung war für den Kunden vor dem Kauf nicht erkennbar. Das AG Potsdam verurteilte T-Mobile daher zur Zurücknahme des Gerätes und Erstattung des vollen Kaufpreises.
Da hätte ich ja glatt noch Chancen, mein Sony Ericsson T610 loszuwerden. Die von Vodafone auf WAP-Verbindung programmierte obere rechte Taste hat beim Original auch eine andere, deutlich weniger kostenträchtige Funktion.