B-E-T-O-O-O-N-U-N-G

Ich bin ja für die neue Rechtschreibung. Aber das ist mir doch etwas zu hoch:

3. Wird die Fortdauer eines Geschehens ausgedrückt, schreibt man im Allgemeinen zusammen, wenn »weiter« die Hauptbetonung trägt, und getrennt, wenn das Verb gleich stark betont wird:
weitermachen; weiterspielen usw.
sie hat dir weiter (weiterhin) geholfen
die Probleme werden weiter bestehen, auch weiterbestehen
© 2000 Dudenverlag

DIPLOM-JURIST

An anderer anderer Stelle wird in den Kommentaren über den Titel „Diplom-Jurist“ diskutiert. Diesen neuen Hochschulgrad kann übrigens jeder beantragen, der das Erste Juristische Staatsexamen bestanden hat und unabhängig davon, ob er noch weitere „Titel“ wie Assessor oder Rechtsanwalt führen darf. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden.

Wie ich aber feststelle, gibt es feine Unterschiede. Die Ruhr-Universität Bochum, an der ich studiert habe, bestimmt in ihrer Ordnung, dass das Erste Staatsexamen zumindest gemäß § 2 Juristenausbildungsgesetz NRW in der Fassung ab 8. November 1993 absolviert worden sein muss.

Ich habe im November 1992 das Erste Staatsexamen bestanden. Vom Wortlaut her bin ich also ausgeschlossen.

Das ist seltsam. Ich habe die Prüfungsordnungen für Köln und Münster verglichen. Dort werden alle Absolventen gleich behandelt, egal, wann sie studiert und das Examen gemacht haben.

Sieht fast so aus, als wollte sich ausgerechnet meine Unversität eine Antragsflut sparen.

Ich werde den Diplom-Juristen trotzdem beantragen. Das dauert ganze fünf Minuten. Klingt doch allemal besser als Beispiel Assessor. Was das ist, wissen ohnehin nur Illuminaten. Und der Rest denkt Sachbearbeiter bei einer Versicherung.

Mal sehen, ob die Ruhr-Universität den Titel freiwillig rausrückt. Ansonsten wird sich wohl die Frage stellen, wo denn der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung mit späteren Absolventen liegt und ob das noch mit Art. 3 Grundgesetz vereinbar ist. Immerhin können es andere Unversitäten ja auch. Der bloße Verwaltungsaufwand wird die Einschränkung kaum rechtfertigen. Immerhin böte sich als milderes Mittel dann ja an, eine (kostendeckende) Gebühr zu nehmen.

Nachtrag: Aber wie es so ist, höre ich gerade, dass das Bundesverwaltungsgericht zum Diplom-Juristen schon eine Entscheidung gefällt haben soll. Leider nicht in meinem Sinne…

FLUCHTGEFAHR

Der Schauspieler Karsten Speck ist zu 34 Monaten Gefängnis verurteilt, dreht aber trotzdem derzeit auf Rügen neue Fernsehfolgen. Das berichtet der Express.

Bemerkenswert 1: Die Staatsanwaltschaft beschwert sich darüber, dass das Gericht trotz Nachfragen nicht reagiert und kein Urteil vorlegt – und Speck deswegen bislang die Strafe nicht antreten muss.

Bemerkenswert 2: Speck ist ein – leider viel zu seltener – Beleg dafür, dass viele andere Gerichte es sich zu einfach machen, wenn sie eine hohe Strafe ohne weitere Prüfung mit Fluchtgefahr gleichsetzen und deshalb nach dem Urteil automatisch den Haftbefehl aufrechterhalten.

SCHNELLER KÜNDIGEN

Viele langjährige Mieter sind richtig schön auf die Schnauze gefallen. Nach der Reform des Mietrechts 2001 gingen sie davon aus, dass Mieter ab jetzt grundsätzlich mit dreimonatiger Frist kündigen können – egal wie lange der Mietvertrag schon läuft.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Er nagelte Mieter mit Altverträgen auf die langen Kündigungsfristen (bis 12 Monate) fest, weil sich angeblich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.

Jetzt wird nachgebessert, und zwar mit einer Gesetzesänderung: Ab Sommer sollen die kurzen Kündigungsfristen auch für Mieter mit Altverträgen gelten. An die längeren Fristen (jetzt bis neun Monate) ist dann nur noch der Vermieter gebunden. Details berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Fakt bleibt allerdings, dass der Gesetzgeber schon 2001 mit einer klaren Formulierung oder einer Übergangsregelung deutlich hätte sagen können, dass er gleiches Recht für alle Mieter will. Dann hätte nicht spitzfindig bis bis vors höchste Zivilgericht über diese Frage gestritten werden müssen, und viele Mieter hätten sich keine blutigen Nasen geholt.

(Link via Handakte WebLAWg)

GESICHERT

Das konsequente DiBa-Bashing im FINBLOG hat mich aufgeschreckt. Immerhin sind Weblogs ja die neue Macht. Wer weiß, wenn Nico Lumma die Bahn plattmachen kann, dann nordet Andreas Kunze vielleicht ein Geldhaus ein.

Wäre mir an sich egal, hätte ich bei der DiBa nicht so ziemlich jeden Euro geparkt, den ich flüssig habe. Ein Blick auf die Homepage hat mich aber beruhigt. Die Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds:

Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt derzeit 176 Millionen Euro (176.878.000,– Euro).

Da ist noch Luft.

KAMERAS IM SCHLEPPTAU

Wie ist das eigentlich, wenn Polizisten von Kamerateams begleitet werden? Müssen sich die Betroffenen filmen lassen? Haben die Journalisten gar Zutrittsrechte zu Wohnungen oder Firmengrundstücken?

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in ihrem Jahresbericht 2005 (PDF, Textseite 84) darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die es der Polizei gestattet, „eingebetteten“ Medienvertretern Sonderrechte zu gewähren.

Jeder der gefilmt wird, muss also den Dreharbeiten und der späteren Ausstrahlung zustimmen. Und zwar vorab und schriftlich, so meint zumindest die Datenschutzbeauftragte. Wird ohne Erlaubnis gefilmt und gesendet, ist das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ob die Anwesenheit eines Filmteams nützt oder schadet, kann man allerdings nicht pauschal beantworten. Die Sendungen, die ich bisher im „Reality-TV“ gesehen haben, liefern in der Regel eher Steilvorlagen für die Verteidigung, weil die Fernsehstars in Grün im Interesse der Dramaturgie schon mal die Beschuldigtenbelehrung „vergessen“.

Aber vielleicht fällt dieser langweilige Teil auch immer nur der Schere zum Opfer.

FAQ ZU JAMBA

Ärger mit Klingeltönen? Zweifel an der Wirksamkeit der Aboverträge? Kann ich komplett widerrufen? Wie steht es um den Datenschutz? Für Onlinekosten.de haben Diplom-Jurist Sascha Kremer und ich die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um Jamba & Co. beantwortet.

WER KAUFT MIT ?

Hm. Wenn ich diese Berichte in der WZ und NRZ richtig interpretiere, sind 40 % der Düsseldorfer LTU-Arena für € 39.500,00 zu haben (in Worten: neunundreißigtausendfünfhundert).

Laut WZ gehören der Besitzgesellschaft, für deren vollständige Übernahme es derzeit im Düsseldorfer Stadtrat keine Mehrheit zu geben scheint, das Grundstück und die Halle selbst.

Also, wenn sich hier noch ein bis zwei Partner finden, würde ich der Eigentümerin blind € 50.000,00 für die Übernahme der Gesellschaftsanteile bieten.

Notar kann kurzfristig gestellt werden.

WAHNSINN

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Das Programm läuft ja auch schon zweieinhalb Wochen.

KEINE MEINUNG

Der Richter in der mündlichen Verhandlung:

„Ich habe mir noch keine Meinung gebildet. Das ist wahrscheinlich eine Wertungsfrage. Also, wenn ich feststellen sollte, dass noch Fragen offen sind, kriegen Sie selbstverständlich einen Hinweis.“

Die Übersetzung:

„Obwohl das Verfahren jetzt schon vier Monate läuft, habe ich die Akte noch nicht gelesen.“

TAG FÜR TAG

Ich habe keine Ahnung, warum die Stadt S. die Aufenthaltsgestattung meiner Mandantin immer nur um einen Tag verlängert. Die Klage auf Asyl vor dem Verwaltungsgericht läuft. Ein Verhandlungstermin ist nicht in Sicht. Außerdem bestehen tatsächliche Abschiebungshindernisse. Es gibt nämlich derzeit kein Land, das die Frau aufnehmen würde.

Trotzdem muss sie jeden Tag (!) vorsprechen und sich einen neuen Stempel abholen. Wenn die Stadt S. das mit allen Asylbewerbern macht, für die sie zuständig ist, gibt es schätzungsweise einen Beamten, der auf Kosten des Steuerzahlers sicher sinnvollere Aufgaben erledigen könnte.

DUMPING

Ein potenzieller Mandant, der um einen Kostenvoranschlag gebeten hat, meldet sich zurück. Er sich für einen anderen Anwalt entschieden. Grund: Der Kollege bietet seine Dienste günstiger an.

Für € 50,00 pro Stunde.

Da kann und will ich nicht mithalten.

EBAY MUSS LÖSCHEN

Bewertungsstreitigkeiten bei ebay spielen sich meistens zwischen Käufer und Verkäufer ab. Das Auktionshaus hält sich fein raus und verlangt eine schriftliche Zustimmung oder ein gerichtliches Urteil, bevor es Bewertungen löscht.

Das wird sich möglicherweise ändern.

Für eine Verkäuferin, ein Handelsunternehmen, haben wir eine einstweilige Verfügung gegen ebay beim Amtsgericht Köln erwirkt. Diese Verfügung verpflichtet ebay unmittelbar, offensichtlich beleidigende und herabsetzende Äußerungen zu löschen – und zwar ohne Zustimmung des Käufers.

Das Amtsgericht Köln folgte mit dem Erlass der Verfügung unserer Argumentation, dass ebay sich spätestens dann nicht mehr auf die Haftungsprivilegierung der §§ 8, 11 Teledienstegesetz berufen kann, wenn das Auktionshaus durch einen konkreten Hinweis auf die rechtswidrigen Handlungen ( = beleidigende Bewertungen) aufmerksam gemacht worden ist.

Unsere Mandantin war in den Bewertungen u.a. mit folgenden Sätzen bedacht worden:

– „Reden wie Proleten und verkaufen minderwertige Ware! einfach lächerlich“

– „Gesperrt wird bald diese Proletenfirma“

Das Amtsgericht Köln sah in der Löschungsanordnung auch keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache. Wir hatten darauf hingewiesen, dass ebay sicherlich volle Kontrolle über seine Datenbanken hat. Deshalb sei das Unternehmen auch in der Lage, die Bewertungen wieder einzustellen, sofern unsere Mandantin in letzter Instanz doch kein Recht bekommen sollte.

(AG Köln 119 C 110/05)

OHNE GRÜNDE

Diese Privatinsolvenzen sind wirklich grauenhaft. Was da für Mengen an Papier produziert werden, nur damit am Ende doch nichts rauskommt.

Wir melden zum Beispiel die Forderung eines Mandanten an. Nicht irgendeine Forderung. Nein, hierüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Ein rechtskräftiges.

Was macht der Insolvenzverwalter? Er bestreitet die Forderung in voller Höhe. Warum – das wird einem noch nicht einmal mitgeteilt. Aber wahrscheinlich gibt es gar keine Gründe. Welche soll es auch geben, bei einer endgültig festgezurrten Forderung?

Jetzt geht die Sache in den Widerspruch, vielleicht sogar mit einem neuen Prozess. Falls der Insolvenzverwalter über die Prozesskostenhilfe bezahlt wird, macht das Ganze wenigstens ein bisschen Sinn. Für ihn. Denn wir Steuerzahler finanzieren ihm dann seine Gebühren.

SELBST VERSCHULDET

Frau K. hatte ihr Auto zur Reparatur. Der Händler gab ihr für die Zeit einen Leihwagen. Frau K. parkte das Fahrzeug ordnungsgemäß. Bei der Rückkehr war es hinten rechts zerdötscht; der Unfallfahrer hatte das Weite gesucht.

Das Autohaus zieht vor Gericht. Es verlangt die „Selbstbeteiligung“ von Frau K. Genau € 1.000.00. Die Klage klingt überzeugend. Das ändert sich aber, wenn man den Leihvertrag genauer liest:

Das Fahrzeug ist bei selbst verschuldeten Unfällen des Mieters pro Schadenfall eigenversichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung des Mieters von € 1.000,00.

Unstreitig ist, dass Frau K. beim Unfall gar nicht anwesend war. Das Auto war auch ordentlich abgestellt. Hat sie den Schaden somit trotzdem „selbst“ verschuldet, so wie es die Bedingungen ausdrücklich voraussetzen? Nein, denn Frau K. hat ja gar nichts gemacht. Verschuldet hat den Unfall einzig und allein der flüchtige Fahrer.

Wenn der Anwalt, der klagt, auch die Bedingungen entworfen hat, gibt es allerdings noch einen Schuldigen…