WENIG GRANDIOS

Das manager magazin berichtet über einen erbitterten Arbeitsrechtsprozess, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung sich mit ihrem früheren Geschäftsführer liefert.

Einer der renommiertesten deutschen Rechtsanwälte soll in dem Verfahren keine besonders gute Figur machen. Was nur wieder zeigt, dass selbst in den höchsten Etagen nur mit Wasser gekocht wird.

GEZ: „MAIL-AKTIONEN“

Der Schockwellenreiter:

»Zur Fahndung nach Schwarzsehern soll der Ankauf von allgemein zugänglichen, auf dem Markt verfügbaren Adressen für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ermöglicht werden. […] Dies erfolge unter anderem durch E-Mail-Aktionen, in denen über die bestehende Gebührenpflicht informiert und um Anmeldung eventuell vorhandener Rundfunkgeräte gebeten werde.«

Liebe GEZ, nur zur Info: Sollte ich so eine Mail bekommen, werde ich auf Unterlassung klagen.

Ich auch.

SCHADENSNUMMERN

Gibt es unter Versicherungen eigentlich einen Wettstreit, wer die kompliziertesten Schadensnummern hat?

Das wäre ein heißer Kandidat:

04.055.152-2/71-3110-HOL vom 01.04.2004

GUTE LAUNE

Das gibt es nicht jeden Tag. Dass man ein Versäumnisurteil erwirken kann, weil das Gericht den Sachvortrag der Gegenseite für verspätet hält.

Noch seltener ist so etwas, wenn es um 6,2 Millionen Euro geht.

Also egal, was heute noch passiert, ich werde trotzdem gute Laune haben.

(Mit einem Versäumnisurteil kann man ohne weiteres den Gerichtsvollzieher schicken. Oder Konten pfänden. Man muss noch nicht einmal eine Sicherheit hinterlegen.)

ABSAGE

Meine Rechtsschutzversicherung, die Hamburg-Mannheimer, hat zu der Abmahnung eine dezidierte Meinung:

Die Gegenseite erhebt Unterlassungsansprüche. Die Abwehr solcher Ansprüche gehört nicht zu den Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung. Daher können wir Rechtsschutz nicht übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis.

Aber klar doch, habe ich. Wie konnte ich nur hoffen, dass sich eine Versicherung für so exotische Dinge wie Unterlassungsansprüche wegen einer Äußerung auf einer Internetseite zuständig fühlt?

Der Fehler liegt ganz auf meiner Seite. Sorry.

MORALISCH KORREKT

Der Copyshop, den wir bei riesigen Papiermengen bemühen, hat einen neuen Service:

Jetzt neu! Digitale Ausdrucke von Dateien aus dem Internet!
(Dabei bitten wir Sie um eine moralisch korrekte Zurückhaltung)

KLEIN UND FIES

Der Kollege K. aus der Kanzlei T. findet es schick, seine Schriftsätze immer genau eine Woche vor dem Verhandlungstermin zu schicken. Der Hintergrund ist, dass man eine Stellungnahmefrist über den Verhandlungstermin hinaus nur dann verlangen kann, wenn der Schriftsatz weniger als eine Woche vor der Verhandlung ankommt.

Bei einer Woche und mehr ist man auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen. Hierbei gibt es in der Regel keine Probleme. Schließlich ist fast allen Richtern bekannt, dass Anwälte häufig nicht nur drei Mandanten haben und kaum in der Lage sein werden, innerhalb einer Woche alle Informationen zu besorgen und noch einen Schriftsatz zu fertigen.

Schon deswegen verstehe ich nicht, wieso der Kollege dieses nervige Spiel so konsequent treibt. Zumal er dann wie zur Bekräftigung seines kleinen fiesen Planes auch noch stets verlangt, „das unterschriebene Empfangsbekenntnis an uns zurück zu senden“.

Es wäre dann allerdings auch konsequent, ein vorbereitetes Empfangsbekenntnis beizufügen…

AUTOMAT

Ich habe einige besonders talentierte Mandanten. Da Talent erstreckt sich leider auf das Nichtzahlen von Anwaltshonoraren. Trotzdem sitzen sie dann plötzlich im Besprechungszimmer und wollen wissen, warum ich nichts mache. Als ich wieder so einen nutzlosen Termin im Kalender entdeckte, habe ich im Sekretariat gedroht, einfach nichts zu sagen, es sei denn, die offenen Rechnungen werden gezahlt.

Meine Mitarbeiterin hatte noch einen besseren Vorschlag:

Ich sage einfach, Sie sind wie ein Cola-Automat. Ohne Geldeinwurf funktioniert nichts.

Hm, vielleicht drücke ich mich manchmal nur zu kompliziert aus.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

T-ONLINE: ZAHLEN MIT PIN

Ein Bezahlsvervice von T-Online birgt möglicherweise Risiken, berichtet heute.de. Der Kunde werde nämlich aufgefordert, die PIN für sein Onlinekonto anzugeben. Diese muss er aber nach den Bedingungen aller Banken eigentlich für sich behalten.

(Danke an Volker für den Link)

GEKÜRZT

Ein Polizeirevier aus Baden-Württemberg informiert mich unter Angabe der Tagebuchnummer, dass die Akte im Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten „wg. illegalem Waffenbesitz u.a.“ an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist.

Okay, Vor- und Zuname sind bis auf die Anfangsbuchstaben verkürzt.

Ich frage mich aber doch, ob man so was unbedingt auf einer Postkarte mitteilen muss.

KRONZEUGE

Der Mann, den die Gegenseite als „Kronzeugen“ benennt, war schon da. Wir kommen vor dem Gerichtssaal ins Plaudern und dabei erfahre ich, dass er von der Sache an sich gar nichts weiß. Insbesondere erzählt er mir, dass er ein Gespräch, aus dem sich ein Anspuch in sechsstelliger Höhe ergeben soll, niemals geführt hat. „Wäre ja nett“, sagt er, „wenn mir mal einer gesagt hätte, wofür ich als Zeuge benannt werde“.

Natürlich kommt das im Verhandlungstermin gleich zur Sprache. Der Anwalt des Gegners erklärt darauf, er habe den Kronzeugen am Telefon wohl falsch verstanden. Dieser habe ihm offensichtlich nur „vom Hörensagen“ etwas erzählt. Das Gespräch habe eine ganz andere Person geführt, die der Anwalt prompt als Zeugen benennt.

Fragt sich nur, wie man jemanden so grandios missverstehen kann. Zumal in einem Schriftsatz sogar etliche Einzelheiten drin stehen, die der Kronzeuge, der gar nicht dabei war, in dem Gespräch geäußert haben soll.

Da muss einer der Beteiligten mit einer reichlich zweckgerichteten Fantasie gesegnet sein. Um es mal vorsichtig auszudrücken.

Es ging dann recht günstig für uns aus. Der Richter erkannte wegen der zahlreichen Widersprüche keinen konsistenten Sachvortrag. Er sieht deshalb überhaupt keinen Grund, auch nur einen Zeugen zu hören, weil das dann unzulässige Ausforschung sei. Die Klage wurde an Ort und Stelle abgewiesen.

Aber ich will nicht zu früh jubeln. Erst die nächste Instanz ist die Letzte.