„DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH“
Diese Botschaft schickte ein Azubi im dritten Lehrjahr per SMS an seinen Ausbilder, einen Gebäudereinigermeister. Das Arbeitsgericht Iserlohn hält die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, das heißt der Auszubildende muss weiter beschäftigt werden.
Begründet wird das Urteil unter anderem mit dem Hinweis, dass im Gebäudereinigerhandwerk ein rauerer Umgangston herrscht als in den Geschäftsräumen einer Bank.
Die Entscheidung ist hier veröffentlicht. Einige Anmerkungen dazu in den Lichtenrader Notizen.