FLUCHTGEFAHR

Der Schauspieler Karsten Speck ist zu 34 Monaten Gefängnis verurteilt, dreht aber trotzdem derzeit auf Rügen neue Fernsehfolgen. Das berichtet der Express.

Bemerkenswert 1: Die Staatsanwaltschaft beschwert sich darüber, dass das Gericht trotz Nachfragen nicht reagiert und kein Urteil vorlegt – und Speck deswegen bislang die Strafe nicht antreten muss.

Bemerkenswert 2: Speck ist ein – leider viel zu seltener – Beleg dafür, dass viele andere Gerichte es sich zu einfach machen, wenn sie eine hohe Strafe ohne weitere Prüfung mit Fluchtgefahr gleichsetzen und deshalb nach dem Urteil automatisch den Haftbefehl aufrechterhalten.