KAMERAS IM SCHLEPPTAU

Wie ist das eigentlich, wenn Polizisten von Kamerateams begleitet werden? Müssen sich die Betroffenen filmen lassen? Haben die Journalisten gar Zutrittsrechte zu Wohnungen oder Firmengrundstücken?

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in ihrem Jahresbericht 2005 (PDF, Textseite 84) darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die es der Polizei gestattet, „eingebetteten“ Medienvertretern Sonderrechte zu gewähren.

Jeder der gefilmt wird, muss also den Dreharbeiten und der späteren Ausstrahlung zustimmen. Und zwar vorab und schriftlich, so meint zumindest die Datenschutzbeauftragte. Wird ohne Erlaubnis gefilmt und gesendet, ist das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Ob die Anwesenheit eines Filmteams nützt oder schadet, kann man allerdings nicht pauschal beantworten. Die Sendungen, die ich bisher im „Reality-TV“ gesehen haben, liefern in der Regel eher Steilvorlagen für die Verteidigung, weil die Fernsehstars in Grün im Interesse der Dramaturgie schon mal die Beschuldigtenbelehrung „vergessen“.

Aber vielleicht fällt dieser langweilige Teil auch immer nur der Schere zum Opfer.