KEINE MEINUNG

Der Richter in der mündlichen Verhandlung:

„Ich habe mir noch keine Meinung gebildet. Das ist wahrscheinlich eine Wertungsfrage. Also, wenn ich feststellen sollte, dass noch Fragen offen sind, kriegen Sie selbstverständlich einen Hinweis.“

Die Übersetzung:

„Obwohl das Verfahren jetzt schon vier Monate läuft, habe ich die Akte noch nicht gelesen.“