Das Grundgesetz lügt; und das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu sagen. Das ist keine Polemik, sondern die bittere Wahrheit – dann jedenfalls, wenn es um das Fernmeldegeheimnis geht.
Heribert Prantl bringt die Gefahren des Abhörwahns auf den Punkt. In der SZ.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)