Die Mobilfunkfirma O2 geht nicht nur gegen die Hersteller von Beatmungsgeräten vor, um ihren Markennamen zu schützen. Auch die Verwendung des Begriffes „Loop“, den sich das Unternehmen als Marke gesichert hat, verfolgt O2 unnachsichtig.
So musste der Betreiber einer Downloadplattform für Musik und Sounds jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Er hatte sein – vom Arbeitsamt gefördertes Unternehmen – LXXXSession genannt.
Der Fall ist auf dieser Website umfassend dokumentiert.
(Danke an Tobias Winter für den Link)