Aus der Badischen Zeitung, zitiert nach dem „Hohlspiegel“ Nr. 11/05:
Das Arbeitsgericht verhandelt nur solche Fälle, die tatsächlich mit Arbeit zu tun haben. Andere Verbrechen wie Diebstahl werden vor anderen Gerichten verhandelt.
Aus der Badischen Zeitung, zitiert nach dem „Hohlspiegel“ Nr. 11/05:
Das Arbeitsgericht verhandelt nur solche Fälle, die tatsächlich mit Arbeit zu tun haben. Andere Verbrechen wie Diebstahl werden vor anderen Gerichten verhandelt.