Aus dem Protokoll eines Gerichtsvollziehers (mit Hilfe der EDV erstellt):
Um den Schuldner im Auftrag des Gläubigers auf Grund des bezeichneten Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung wegen der genannten Anspruche zu verhaften, habe ich mich heute in mein Büro begeben, wohin ich den Schuldner bestellt hatte.
Ich traf an: Schuldner selbst.
Schuldner wurde mit meinem Auftrag bekanntgemacht, es wurde eine Abschrift des Haftbefehls ausgehändigt (§ 909 Abs. 1 ZPO). Schuldner wurde sodann aufgefordert, den geschuldeten Betrag und die Kosten zu bezahlen.
Schuldner erklärte, nicht zahlen zu können. Hierauf habe ich den Schuldner um 13.00 Uhr verhaftet. Schuldner erklärte erst nach Verhaftung: Ich bin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bereit.