Jungen dürfen „Luka“ oder „Luca“ genannt werden. Ein weiterer Vorname ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm nicht erforderlich. Das Standesamt Herford war der Meinung, ein Junge namens Luka laufe Gefahr, für ein Mädchen gehalten zu werden.
Jungen dürfen „Luka“ oder „Luca“ genannt werden. Ein weiterer Vorname ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm nicht erforderlich. Das Standesamt Herford war der Meinung, ein Junge namens Luka laufe Gefahr, für ein Mädchen gehalten zu werden.