UMGEPACKT

Der NDR hat nähere Informationen zu dem Verdacht, dass bei einer Supermarktkette konsequent altes Fleisch neu verpackt worden ist.

Um ein Bagatelldelikt handelt es sich auf keinen Fall. Ein Verstoß gegen die Hackfleischverordnung kann tatsächlich mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

(Danke an Daniel für den Link)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)