Der Gegner hatte gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Davon erfuhren wir aber erst, nachdem wir bereits den Vollstreckungsbescheid beantragt hatten.
„Kann ich jetzt trotzdem die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid berechnen“, fragt eine Mitarbeiterin.
Klar! Anwaltsgebühren entstehen, wenn wir die Arbeit machen. Stellt die Arbeit später als nutzlos heraus, fällt die Gebühr deswegen nicht weg. Anwälte arbeiten nicht auf Erfolgsbasis, sondern sie erbringen Dienste. Bereits entstandene Gebühren erlöschen außerdem nie, es sei denn, sie sind ausdrücklich auf spätere Gebühren anzurechnen.