Vom Computer erstellte Mitteilung des Amtsgerichts Hagen:
Dieser Antrag darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach dem 23.02.2005 (Zustellung des Mahnbescheids) gestellt werden.
Warum schreiben die nicht einfach gleich das maßgebliche Datum?
Vom Computer erstellte Mitteilung des Amtsgerichts Hagen:
Dieser Antrag darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach dem 23.02.2005 (Zustellung des Mahnbescheids) gestellt werden.
Warum schreiben die nicht einfach gleich das maßgebliche Datum?